Gibt es eine Defibrillator-Pflicht für Unternehmen & öffentliche Einrichtungen?
Montagmorgen, 9:15 Uhr. Im Großraumbüro klingelt das Telefon, jemand lacht über einen schlechten Witz in der Kaffeeküche – und plötzlich bricht ein Kollege am Schreibtisch zusammen. Keine Vorwarnung, kein Laut. Herzstillstand. Panik macht sich breit. Wer ruft den Notarzt? Gibt es einen Defibrillator im Gebäude? Und wenn ja – wer weiß, wie man ihn bedient?
Solche Szenarien sind keine Ausnahmen: In Deutschland ereilt jedes Jahr über 65.000 Menschen der plötzliche Herztod. Viele von ihnen befinden sich zu dieser Zeit außerhalb eines Krankenhauses. Stattdessen trifft es sie zum Beispiel in Büros, Schulen oder Sporthallen. Die tragische Realität: In den ersten Minuten entscheidet sich, ob eine Wiederbelebung erfolgreich ist. Ein Laien-Defibrillator kann Leben retten, wenn er zur Verfügung steht.
Inhaltsverzeichnis
- Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland
- Branchenspezifische Empfehlungen
- Haften Unternehmen ohne Defibrillator?
- Organisations- und Verkehrssicherungspflicht
- Vorteile der freiwilligen Anschaffung von AEDs
- Praktische Umsetzung
- Fazit
- FAQ
Sind Defibrillatoren Pflicht? Das Wichtigste in Kürze
- Ein Automatisierter Externer Defibrillator (AED) ist ein tragbares medizinisches Gerät, das speziell für medizinische Laien konzipiert wurde. Es analysiert den Herzrhythmus, erkennt Kammerflimmern und gibt bei Bedarf automatisch einen Elektroschock ab, um das Herz in einen normalen Rhythmus zurückzubringen.
- Aktuell gibt es in Deutschland keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von AEDs.
- Dennoch wird empfohlen, einen Laien-Defibrillator an stark frequentierten Orten aufzustellen, da er im Notfall Leben retten kann und Unternehmen und Organisationen vor Haftungsrisiken schützt.
Defibrillator-Pflicht: Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland
Die Frage nach einer Defibrillator-Vorschrift in Deutschland lässt sich für die meisten Bereiche klar beantworten: Es gibt derzeit keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung von Defibrillatoren.
Das heißt jedoch nicht, dass das Thema rechtlich irrelevant ist – im Gegenteil. In bestimmten Wirtschaftsbereichen bestehen spezifische Verpflichtungen, insbesondere in der Binnenschifffahrt und Hochseeschifferei. Weiterhin gibt es mehrere Verordnungen, die Hinweise und indirekte Verpflichtungen enthalten, die insbesondere Arbeitgeber und öffentliche Einrichtungen betreffen. Dazu gehören:
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Eine konkrete Verpflichtung für Defibrillatoren enthält die Arbeitsstättenverordnung derzeit nicht. Allerdings schreibt sie vor, dass in Betrieben geeignete Maßnahmen für Erste Hilfe zu treffen sind. So sind Arbeitgeber laut Arbeitsstättenverordnung dazu verpflichtet, „beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe zur Verfügung zu stellen und regelmäßig auf ihre Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit prüfen zu lassen.“ (§4.3) Je nach Gefährdungsbeurteilung kann zur Erste-Hilfe-Pflicht auch ein AED gehören, etwa in stark frequentierten oder risikobehafteten Arbeitsbereichen.
Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung regelt den sicheren Betrieb und die Anwendung von Medizinprodukten. Darunter fallen auch Defibrillatoren. Zwar ist eine Anschaffung hier nicht vorgeschrieben. Aber wer einen Laien-Defibrillator bereitstellt, muss für die regelmäßige Wartung, Funktionsprüfungen und Einweisung der Nutzer sorgen (§7 Absatz 2 und §12 Absatz 2). „Ab dem 1. Januar 2027 gilt für neu in Betrieb genommene […] zusätzlich, dass diese die Ergebnisse der Selbsttests dokumentieren und regelmäßig automatisch an den Betreiber per Fernüberwachung übermitteln.“ (§12 Absatz 2)
Verpflichtungen in der Schifffahrt
Der Europäische Ausschuss zur Ausarbeitung technischer Standards im Bereich der Binnenschifffahrt hat für Fahrgastschiffe in der ES-TRIN 2019 vorgeschrieben, dass AED-Geräte als Ausrüstungsgegenstand mitzuführen sind.
In der dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Krankenfürsorge vom September 2007 (3. SchKrFürsVÄndV) wurden zudem Kauffahrteischiffe in der mittleren und großen Fahrt sowie Fischereifahrzeuge in der großen Hochseeschifferei verpflichtet, AED-Geräte mit EKG-Anzeige und Übertragungsmöglichkeit zum deutschen funkärztlichen Beratungsdienst zu beschaffen und in Betrieb zu nehmen.
Defibrillatoren in Betrieben: Branchenspezifische Empfehlungen
Ob ein Defibrillator in allen Unternehmen verpflichtend vorgeschrieben werden kann, wird immer wieder diskutiert. Weiterhin gibt es zahlreiche branchen- und institutionsspezifische Empfehlungen sowie technische Normen, die eine klare Richtung vorgeben. Wer Verantwortung für Mitarbeiter, Kunden oder Besucher trägt, sollte diese Vorgaben kennen – und im Idealfall umsetzen.
Bundesärztekammer
Die Bundesärztekammer empfiehlt ausdrücklich die Frühdefibrillation durch medizinische Laien als ergänzende Maßnahme der Reanimation. Voraussetzung für die rechtlich abgesicherte Anwendung ist eine Schulung gemäß Medizinproduktegesetz (MPG) und Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).
Weiter wird betont, dass „jede Institution, die die automatisierte externe Defibrillation durch Laien in ihrem Bereich einführt, die ärztliche Fachaufsicht sicherzustellen und ein Schulungsprogramm zu implementieren hat.“ Der Einsatz durch geschulte Ersthelfer („First Responder“) sollte gefördert werden, während der Einsatz durch ungeschulte Laien („Public Access“) derzeit nicht priorisiert wird.
DGUV-Empfehlung
Neben verschiedenen Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und anderen Arbeitsschutzinstitutionen empfiehlt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in bestimmten Fällen ausdrücklich die Anschaffung eines AED.
Dazu gehören insbesondere Unternehmen mit erhöhter Gefährdung, etwa durch elektrischen Strom, bei hohem Publikumsverkehr oder wenn der Rettungsdienst nicht innerhalb von zehn Minuten vor Ort sein kann. In solchen Fällen kann das AED ein entscheidender Bestandteil einer wirksamen Notfallvorsorge sein.
Weitere Empfehlungen aus der Praxis
Verschiedene Institutionen sprechen sich zudem für die Ausstattung aus:
- Versicherungen wie die SUVA empfehlen den Einsatz von Defibrillatoren und die Integration in ein Notfallkonzept.
- Auch die Berufsgenossenschaft BG ETEM betont die Wichtigkeit des Einsatzes eines Defibrillators.
- Der Deutsche Feuerwehrverband setzt die Geräte ein, um die „Erstversorgung von Personen mit Herz-Kreislaufstillstand auf dem hohen Versorgungsniveau […] umsetzen zu können.“
Haften Unternehmen ohne Defibrillator?
Viele Unternehmen und Behörden stellen sich zurecht die Frage, was passiert, wenn im Ernstfall kein AED verfügbar ist. Auch ohne gesetzliche Verbindlichkeit kann das rechtliche Konsequenzen haben – vor allem dann, wenn Verantwortliche ihrer organisatorischen Fürsorgepflicht nicht ausreichend nachkommen.
Organisations- und Verkehrssicherungspflicht
Arbeitgeber und Betreiber öffentlicher Einrichtungen unterliegen der sogenannten Organisationspflicht. Diese verpflichtet sie dazu, geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Schutz von Leben und Gesundheit der Personen sicherzustellen, die ihre Räumlichkeiten, Arbeitsplätze oder Veranstaltungsorte betreten. Dazu gehört auch die Verkehrssicherungspflicht, die verlangt, dass keine Gefahren für Dritte bestehen dürfen.
Im Rahmen dieser Pflichten müssen angemessene Vorkehrungen für den Umgang mit Notfällen getroffen werden. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung und Zugänglichkeit von Erste-Hilfe-Mitteln.
Ob die Bereitstellung eines automatisierten externen Defibrillators (AED) erforderlich ist, ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und ist insbesondere bei hohen Personenzahlen oder besonderen Risikofaktoren empfehlenswert.
Kann im Falle eines medizinischen Notfalls – beispielsweise eines plötzlichen Herzstillstands – kein AED eingesetzt werden, obwohl dessen Verfügbarkeit den Tod des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit hätte verhindern können, kann dies eventuell zivilrechtliche Haftungsansprüche (z.B. nach §823 BGB) oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Daher empfiehlt es sich aus präventiver Sicht, AEDs dort vorzuhalten, wo dies unter Berücksichtigung der Gefährdungslage zumutbar und sinnvoll ist. Zugleich sollten betriebliche Ersthelfer im Umgang mit dem Gerät geschult werden, um die effektive Nutzung sicherzustellen.
Einige Bereiche gelten als besonders relevant für die freiwillige Ausstattung mit Defibrillatoren:
- Fitnessstudios & Sportvereine
- Schulen & Kitas
- Bahnhöfe & Behörden
- Einkaufszentren & Veranstaltungsorte
- Hotels & Gastgewerbe
Vorteile der freiwilligen Anschaffung von AEDs
Auch wenn keine umfassende AED-Pflicht besteht: Ein Defibrillator kann den entscheidenden Unterschied machen. Im wahrsten Sinne des Wortes sogar zwischen Leben und Tod. Daher sprechen zahlreiche Gründe für eine freiwillige Anschaffung.
Wenn jede Minute zählt: Defibrillatoren retten Leben
Bei einem plötzlichen Herzstillstand sinkt die Überlebenschance pro Minute ohne Hilfe um etwa 10 %. Bereits nach wenigen Minuten entstehen irreversible Schäden. Ein Defibrillator kann die Überlebenschancen erhöhen. Gezielte Elektroschocks durch das medizinische Gerät können den Herzrhythmus wiederherstellen. Und dank sprachgeführter Anweisungen und automatischer Analyse können sogar Laien das Gerät anwenden.
Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden und Besuchern
Eine Frage, die sich jeder Unternehmer stellen sollte: Muss erst eine gesetzliche Pflicht für Defibrillatoren ins Leben gerufen werden, um eine Anschaffung ins Visier zu nehmen? Arbeitgeber erfüllen damit nicht nur ihre Fürsorgepflicht, sondern stärken auch das Vertrauen der Belegschaft (Stichwort: Employer Branding) und Ihrer Besucher. Es ist ein wichtiges Signal in Zeiten wachsender Sensibilität für Gesundheitsthemen.
Pflicht hin oder her: Unternehmen profitieren!
Die Anschaffung eines Defibrillators kann das Image eines Unternehmens verbessern. Mögliche positive Effekte:
- Für Kunden: Das Vorhandensein eines AEDs kann Sicherheit, Vertrauen und Sympathie erzeugen, insbesondere wenn das Gerät in stark frequentierten Orten wie Bahnhöfen, Flughäfen oder Hotels ins Auge fällt.
- Für die Öffentlichkeit: Wer Verantwortung übernimmt, wird wahrgenommen – in den Medien, auf Social Media oder in der lokalen Presse.
- Für Bewerber: Ein sicherheitsbewusstes Umfeld kann auch ein Arbeitgeber-Pluspunkt sein.
Praktische Umsetzung – Tipps für Betriebe und öffentliche Einrichtungen
Mit der Anschaffung eines Defibrillators ist der erste Schritt getan. Doch wie integriert man das Gerät sinnvoll?
Der richtige Standort – gut sichtbar & leicht zugänglich
Ein AED sollte an einem zentralen, schnell erreichbaren Ort installiert werden. Idealerweise:
- im Eingangsbereich oder Flur
- auf jeder Etage in größeren Gebäuden
- öffentlich zugänglich, nicht abgeschlossen
- gut gekennzeichnet, z. B. mit dem grünen Piktogramm gemäß ISO 7010 E010.
Das Team von jedeminute berät gerne bei der Wahl des richtigen Standorts.
Schulung der betrieblichen Ersthelfer – Sicherheit durch Wissen
Für die sichere Nutzung sind regelmäßige Schulungen inklusive praktischer Übungen und Geräteeinweisung empfohlen. Zum Beispiel
- im Rahmen der Erste-Hilfe-Ausbildung betrieblicher Ersthelfer oder
- über den Hersteller oder einen zertifizierten Anbieter.
So wird im Ernstfall routiniert und sicher gehandelt – ohne Angst oder Scheu vor Defibrillatoren.
Tipps zur richtigen Anwendung finden Sie auch in diesem Artikel.
Wartung & Kontrolle – damit der AED jederzeit einsatzbereit ist
Einmal angeschafft, muss das Gerät jederzeit funktionstüchtig sein. Hier sind regelmäßige Funktionskontrollen nötig:
- Statusanzeige kontrollieren
- Ablaufdatum von Batterie und Elektroden beachten
- Automatische Selbsttests dokumentieren
Bitte beachten Sie auch, dass Sie seit der Neufassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung verpflichtet sind, alle 2 Jahre eine Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) durchführen zu lassen.
Praktisch: Diese Wartungspflicht decken wir in unseren Servicevertragsangeboten ab. Die regelmäßige Wartung Ihres Defibrillators ist somit eingeschlossen. Zudem bieten wir unseren Kunden digitale und einfache Lösungen zur rechtssicheren Dokumentation.
Fazit: Keine Defibrillator-Pflicht – aber eine klare Empfehlung
Auch wenn es – mit Ausnahme spezifischer Bereiche wie in der Schifffahrt – aktuell keine allgemeine gesetzliche Verbindlichkeit zur Bereitstellung von Defibrillatoren gibt, spricht vieles für eine freiwillige Ausstattung:
- Schnelle Hilfe im Ernstfall
- Verantwortung gegenüber Beschäftigten, Kunden und Besuchern
- Risikominimierung durch vorausschauende Sicherheitskonzepte
- Positives Image als verantwortungsbewusste Organisation
In unserem Shop finden Sie den passenden Defibrillator für Ihre Organisation. Bei Fragen beraten wir Sie gerne – professionell und herstellerunabhängig!
Häufige Fragen zur AED-Pflicht
Welche Gebäude müssen einen Defibrillator haben?
In Deutschland gibt es keine generellen gesetzlichen Vorgaben, Defibrillatoren in bestimmten Gebäuden zu installieren. Auch die Anzahl der Stockwerke, Notausgänge oder Fahrstühle spielt aktuell keine Rolle. Empfohlen wird die Ausstattung jedoch besonders in stark frequentierten oder öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Schulen, Sportstätten, Einkaufszentren oder Behörden.
Sind Defibrillatoren in Firmen Pflicht?
Für die meisten Unternehmen besteht keine gesetzliche Pflicht, Defibrillatoren bereitzustellen. Ausnahmen gibt es z.B. in der Schifffahrt. Allerdings können Arbeitgeber im Rahmen der Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht freiwillig einen AED anschaffen, um Hilfe leisten zu können. Unternehmen sollten die Gesetzeslage im Blick behalten, da eine Verpflichtung immer wieder diskutiert wird.
Wer muss einen AED bereitstellen?
Eine im Gesetz festgeschriebene Verpflichtung gibt es aktuell nicht – auch nicht für öffentliche Gebäude, Unternehmen, Behörden und Vereine. Trotzdem empfehlen zahlreiche Organisationen, Berufsgenossenschaften und Fachverbände, Defibrillatoren freiwillig bereitzustellen. Insbesondere an Orten mit erhöhtem Publikumsverkehr wie beispielsweise Bahnhöfen, Flughäfen, Hotels, Fitnessstudios, Einkaufszentren und mehr.
Was passiert, wenn kein AED vorhanden ist?
Ist kein AED vorhanden und es tritt ein Herzstillstand auf, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Die Überlebenschancen sinken ohne schnelle Defibrillation deutlich. Rechtlich kann das Fehlen eines Defibrillators im Einzelfall als Versäumnis der Verkehrssicherungspflicht bewertet werden, was Haftungsrisiken mit sich bringt.