Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
der mekontor GmbH & CO. KG
§ 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel
- Für die Geschäftsbeziehung zwischen der mekontor GmbH & CO. KG, vertreten durch den Geschäftsführer Achim Schmitz, Am Schilfrohr 1, 47269 Duisburg (im Folgenden mekontor, Anbieter oder Verkäufer genannt) und dem Kunden (im Folgenden Kunde benannt) werden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil, wenn mekontor auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen hat, der Kunde die Möglichkeit hat in zumutbarer Weise von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen und mit der Geltung einverstanden ist. Der Kunde kann diesen Text, der nur in deutscher Sprache verfügbar ist, auf seinen Computer herunterladen, ausdrucken und aufbewahren.Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden diese nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter dem ausdrücklich zugestimmt hat.
- Der Kunde kann diesen Text, der nur in deutscher Sprache verfügbar ist, auf seinen Computer herunterladen und/oder ausdrucken und aufbewahren. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für die Inanspruchnahme einer mobilen Applikationen von www.mekontor.de.
- Durch den Zugriff auf die Internetseite www.mekontor.de (nachstehend als auch als Internetseite benannt) und das Anklicken des Bestätigungsbutton bei Abschluss der Bestellung bestätigt der Kunde diese Bestimmungen gelesen zu haben und mit diesen einverstanden zu sein.
§ 2 Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages und Beschaffenheit
- Der Anbieter bietet automatisierte, externe Defibrillatoren sowie Zubehör, Ersteinweisungen und Schulungen im Bereich der Medizintechnik an.
- Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden das Zustandekommen des Vertrages und die vertragliche Beziehung des Anbieters mit dem Kunden geregelt. Für die Geschäfts- und Rechtsbeziehung mit dem Kunden ist der schriftlich geschlossene Vertrag nebst diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters maßgebend.
- Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Rechte und Pflichten der Parteien hinsichtlich des Verkaufes über die Internetseite und der Handelsvertreter des Anbieters geregelt. Wegen der Details des jeweiligen Angebotes wird auf die Produktbeschreibung auf der Angebotsseite www.mekontor.de verwiesen.
§ 3 Angebot
- Die Darstellung der Waren und Produkte von mekontor sind unverbindlich und freibleibend.
- Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sind verbindlich, wenn eine Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Die Angaben sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferungen oder Leistungen.
- Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die auf Grund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder eine technische Verbesserung darstellen sind zulässig, soweit sie die Verwendung zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
- Die meCare Dienstleistungen des Anbieters werden im Rahmen des vereinbarten Garantiezeitraums erbracht. Ein durchsetzbarer Anspruch auf meCare Erinnerungsleistungen besteht nicht. Insbesondere ist ein Anspruch auf Erinnerungsleistungen ausgeschlossen, wenn vom Kunden erworbene Defibrillatoren nicht ordnungsgemäß durch mekontor oder einem beauftragten Partner in Betrieb genommen wurden, mekontor keine Kopie des Medizinproduktebuches zur Verfügung gestellt wurde oder der Kunde seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
§ 4 Mitwirkungspflicht des Kunden und Beteiligung Dritter
- Der Kunde unterstützt mekontor bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungen. Dies umfasst die Bereitstellung von Informationen, die für die Vertragserfüllung erforderlich ist, die Mitwirkung an einer ordnungsgemäßen Einweisung und Inbetriebnahme durch mekontor und die Mitwirkung bei Serviceleistungen gem. Ziffer 2. Der Kunde stellt mekontor u.a. auch eine Kopie des Medizinproduktebuches zur Verfügung.
- Beauftrag der Kunde mekontor mit Serviceleistungen, erklärt dieser sich bereit, mekontor bei der Durchführung bei von Ihn beauftragten Serviceleistungen zu unterstützen. Die Unterstützung betrifft die rechtzeitige Bereitstellung des zu prüfenden medizintechnischen Gerätes sowie die termingerechte Rückgabe von Leihgeräten der mekontor sowie von Transportkoffern. Der Kunde verpflichtet sich mit der Beauftragung zur termingerechten Bereitstellung der betreffenden Gegenstände zur Abholung. Können Gegenstände aufgrund fehlender Bereitstellung nicht vereinbarungsgemäß durch den Logistikdienstleister abgeholt werden, erklärt sich der Kunde bereit, eine Kostenpauschale von 25 € netto zu zahlen.
- Der Kunde informiert mekontor über den Wechsel der Mitarbeiter, die für als Geräteverantwortliche tätig sind und übermittelt mekontor die Kontaktdaten inklusive die E-mail Adresse, damit mekontor die Erinnerungsdienstleistungen erbringen kann.
- Die Mitwirkung des Kunden erfolgt auf dessen eigene Kosten.
- Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von mekontor tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. mekontor hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn mekontor aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
§ 5 Vertragsschluss
Der Kaufvertrag mit mekontor kann über die nachfolgenden Plattfomen zustande kommen:.
- Internetseite
- Die Präsentation der Waren auf der Internetseite www.mekontor.de stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben. Der Kunde kann die Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor Absenden seiner verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem der Kunde die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzt. Durch Anklicken des Bestellbuttons gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Annahme von Bestellungen oder Aufträgen erfolgt durch den Anbieter in der Regel innerhalb von 7 Tagen nach Zugang. Mit dieser Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.
- Durch das Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit dem Absenden der Bestellung und Anklicken des Bestätigungsbuttons erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an.
- Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.
- Der Bestellvorgang zum Vertragsschluss umfasst im Shop-System folgende Schritte:
- Auswahl des Angebots in der gewünschten Spezifikation (z. B. Größe, Produkt, Anzahl)
- Einlegen des Angebots in den Warenkorb
- Bestätigen des Buttons ‚zur Kasse gehen‘
- Eingabe der Rechnungs- und Lieferadresse
- Auswahl der Bezahlmethode
- Bestätigung der Allgemeinen Verkaufsbedingung in der Klickbox mit dem nachfolgenden Text: Ich habe die AGB von mekontor gelesen und erkläre mich damit einverstanden. Ich wurde über mein Widerrufsrecht informiert.
- Anklicken des Buttons, kostenpflichtig bestellen
- Überprüfung und Bearbeitung der Bestellung und aller Eingaben
- Bestätigungsmail, dass die Bestellung eingegangen ist
- Telesale
Der Kunde hat die Möglichkeit telefonisch die angebotenen Produkte des Anbieters zu erwerben. Der Anbieter nimmt hierbei den Anruf des Kunden entgegen und wird die Kontaktdaten und den Produktwunsch des Kunden entgegennehmen und Fragen des Kunden beantworten.
Der Anbieter nimmt die angegebenen Daten auf, widerholt diese. Der Kunde hat diese auf Mitteilung des Anbieters telefonisch zu bestätigen. Mit dieser Bestätigung kommt ein Kaufvertrag zwischen den Parteien zustande. Der Kunde erhält nach Abschluss des Kaufvertrages nach seinen Vorgaben eine Bestellbestätigung per Email oder schriftlich.
- Handelsvertreter und freie Mitarbeiter
Ein für mekontor tätiger Handelsvertreter oder freie Mitarbeiter sind nicht Handlungsbevollmächtigte. Zur weiteren Vertretung, insbesondere zum verbindlichen Vertragsschluss sind diese nicht berechtigt. Diese Zugangsbestätigungen durch den Handelsvertreter oder durch den freien Mitarbeiter stellen noch keine verbindliche Annahme des Vertrages dar. Die verbindliche Annahme des Vertrages erfolgt durch den Anbieter mit gesonderter E-Mail.
- Bezahlung
Dem Kunden stehen die nachfolgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse erhält der Kunde die Bankverbindung des Anbieters in der Auftragsbestätigung. Die Lieferung der Ware erfolgt nach Zahlungseingang.
Paypal
Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt über den Online-Anbieter Paypal. Hierfür ist eine Registrierung des Kunden erforderlich. Nach Legitimierung mit den Zugangsdaten kann die Zahlungsanweisung an den Anbieter erfolgen. Weitere Hinweise erhält der Kunde in dem jeweiligen Bestellvorgang.
Rechnung
Mangels besonderer Vereinbarungen sind Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum frei der Zahlstelle des Anbieters zu leisten. Der Anbieter übersendet die Rechnung in elektronischer Form (bitte prüfen Sie unter Umständen Ihren Spam-Ordner). Die Zahlung des Rechnungsbetrages wird innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Der Kunde gerät automatisch in Verzug, wenn die Zahlung 10 Tage nach Zugang der Rechnung nicht beglichen ist. Der Anbieter ist berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines dem Anbieter entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Kauf, Leasing und Sponsoring
- Ist der Kunde Unternehmer hat er neben dem Erwerb des angebotenen Produktes die Möglichkeit für die Nutzung des automatisierten, externen Defibrillator einen Leasingvertrag abzuschließen. mekontor arbeitet mit der Grenkeleasing AG zusammen, wobei der Kunde die Möglichkeit hat, mit einem anderen Leasingunternehmen seiner Wahl einen Leasingvertrag abzuschließen.
- Im Falle eines Leasingvertrages erwirbt der Leasinggeber das Produkt von mekontor. Der Kunde schließt über die Nutzung einen Leasingvertrag mit dem Leasinggeber ab. Die Kondition vereinbaren die Parteien selbst.
- Vereine und öffentliche Einrichtung haben die Möglichkeit den Erwerb mit Unterstützung der öffentlichen Hand vorzunehmen. mekontor ist hierbei unterstützend tätig allerdings ohne Garantie für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung.
§ 7 Rückgaberecht
- Der Anbieter ist bestrebt den Kunden zufriedenzustellen und gewährt diesem ein unabhängig von seinem Widerrufsrecht ein Rückgaberecht an dem erworbenen Produkt. Der Kunde kann von dem Kauf des Produktes ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Das Rückgaberecht wird für die Dauer von 21 Tagen ab Übergabe des erworbenen Produktes gewährt.
- Zur Ausübung des Rückgaberechtes hat der Kunden den Anbieter per Email, Fax oder brieflich zu kontaktieren. Das erworbene Produkt ist innerhalb von einer Woche nach Ausübung des Rückgaberechtes an den Anbieter zu übersenden.
- Der Kunde hat das erworbene Produkt in unversehrten Zustand an den Anbieter zurückzusenden. Im Falle einer Beschädigung des Produktes ist eine Rückgabe ausgeschlossen.
§ 8 Speicherung des Vertragstextes
Den Bestelltext der Bestellung des Kunden wird gespeichert. Der Kunde erhält von dem Anbieter eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Widerrufsbelehrung an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag verbleiben die gelieferten Sachen im Eigentum des Anbieters. Der Anbieter ist zur Rücknahme der Kaufsache berechtigt, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält. In dem Verlangen zur Herausgabe der Kaufsache liegt keine Rücktrittserklärung vor.
- Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache mit Sorgfalt zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Im Falle der Nichteinhaltung hat der Anbieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen.
- Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an mekontor in Höhe der offenen Kaufpreisforderung ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von mekontor die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Verzug besteht und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Kunden gestellt ist, oder die Zahlungseinstellung vorliegt, wird die Abtretung jedoch nicht offengelegt und die Forderung durch uns nicht eingezogen.
§ 10 Lieferfristen, Transportgefahr, Kosten und Steuern
- Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Lieferfristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich durch den Anbieter zugesichert werden. Bei zusätzlicher Bestellung, Abänderung oder Ergänzung des ursprünglichen Auftrags sind vormals zugesicherte Lieferfristen gegenstandslos. Es gilt die neu vereinbarte Lieferfrist. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie gegebenenfalls dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Teillieferungen durch mekontor sind zulässig.
- Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe, insbesondere Streik und Aussperrung, Rohstoffmangel oder Naturkatastrophen zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen bis zur Beendigung des genannten Hindernisses. Der Anbieter wird dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände umgehend mitteilen.
- Nimmt der Kunde trotz Fälligkeit und eines ordnungsgemäßen Angebots des Anbieters die Kaufsache nicht an, so ist der Anbieter berechtigt, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten zu berechnen.
- Der Anbieter haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material-oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch den Lieferanten) verursacht worden sind, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer sind, ist der Anbieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Soweit dem Kunden in Folge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung und Leistung unzumutbar ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung von dem Vertrag unter der Maßgabe zurücktreten, dass er dem Anbieter die Ersatz-und Vergütungsansprüche in einer sich aus § 645 BGB ergebenen Höhe erstattet.
- Gerät der Anbieter mit der Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird eine Lieferung oder Leistung unmöglich, so ist die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
- Der Kunde hat auf seine Kosten die für seine Verwendung der Produkte erforderlichen Genehmigungen und/ oder Ex- und Importpapiere zu beschaffen.
- Der Anbieter versichert die Produkte auf dem Transportweg bei dem jeweiligen Logistikunternehmen gegen Beschädigung, sonstige Verschlechterungen oder Vernichtung der bestellten Produkte.
- Wenn der Kunde sich für die Zahlungsarten Vorkasse, PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung entscheidet, führt mekontor nach Zahlungseingang die Bestellung aus. Wenn der Kunde die Zahlungsarten Rechnung oder Lastschrift gewählt hat, führt mekontor die Bestellung unverzüglich nach Eingang des Rechnungsbetrages aus. Die bestellte Ware versendet der Anbieter an die von dem Kunden angegebene Adresse.
§ 10 Transportschäden
Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so hat der Kunde solche Fehler möglichst sofort beim Zusteller zu reklamieren mit dem Anbieter Kontakt aufzunehmen. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für die gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere der Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen. Sie helfen aber dem Anbieter, seine Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. Transportversicherung geltend zu machen.
Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf ihn über, sobald der Anbieter den Kaufgegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlässt er die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls einen Mangel arglistig verschwiegen wurde.
§ 12 Preise, Nutzungs- und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung in Euro zuzüglich der deutschen Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zuzüglich der in der Bestellung ausgewiesenen pauschalen Versandkosten. Bei Lieferungen in ein Land, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist, ermäßigt sich der Preis um die deutsche Mehrwertsteuer. Der Käufer hat in diesem Fall jedoch die bei der Einfuhr entstehenden Zölle und Einfuhrumsatzsteuer unmittelbar zu tragen. Er stellt uns diesbezüglich von jeder Inanspruchnahme frei. Mangels besonderer Vereinbarungen sind Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum frei der Zahlstelle des Anbieters zu leisten.
- Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, alle seine Forderungen sofort fällig zu stellen.
- Der Anbieter hat neben der vereinbarten Vergütung Anspruch auf Erstattung der für notwendig erachteten und angefallenen Auslagen. Der Anbieter ist berechtigt angemessene Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen.
- Stehen dem Anbieter mehrere Forderungen gegenüber dem Kunden zu, so ist der Anbieter berechtigt festzulegen, auf welche konkrete Verbindlichkeit die Zahlung angerechent wird.
- Werden dem Anbieter nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, wonach die Ansprüche gegenüber dem Kunden durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet erscheinen, so ist der Anbieter berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskassse oder ausreichende Sicherheitsleistungen auszuführen und ggf. nach erfolglosem Ablauf einer hierfür gesetzen, angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall stehen dem Anbieter Ersatz- und Vergütungsansprüche in einer sich aus §645 BGB ergebenden Höhe zu; weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 13 Haftungsausschluss
- Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für den Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Handelsvertreter des Anbieters, falls der Kunde gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt.
- Ausgenommen von dem Haftungsausschluss sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt der Haftungsausschluss nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Anbieters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen oder bei Garantieversprechen, soweit vereinbart.
- Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
- Gegenüber Unternehmen haftet der Anbieter bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei den dem Anbieter zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei zurechenbarem Verlust des Lebens des Kunden.
- Der Anbieter haftet bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen für Verschulden seiner Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht, in dem sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Umfang.
- Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind, jedoch nicht auf ein Verschulden des Anbieters zurückzuführen sind: Natürliche Abnutzung, unsachgemäß vorgenommene Eingriffe oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Kunden oder Dritter, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel/ Austauschwerkstoffe oder ähnliches. Der Kunde wird hierbei auf die Herstellerangaben und die Bedienungsanleitung hingewiesen, die vor Inbetriebnahme zu studieren ist.
§ 14 Gewährleistung, Mängelhaftung, Garantie
- Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
- Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.3. Ist der Kunde ein Unternehmen, dann hat dieser das Produkt unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Ablieferung der Ware, fachmännisch zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen und alle festgestellten Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 weiteren Werktagen, uns in Textform (z.B. E-Mail, Fax, Brief) anzuzeigen.Später entdeckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb von 3 Werktagen ab Entdeckung, in entsprechender Weise gerügt werden.
- Unterbleibt eine entsprechende Untersuchung und/oder Rüge, so gilt das Produkt hinsichtlich der festgestellten Mängel und solcher Mängel, die bei einer derartigen Untersuchung hätten entdeckt werden können, als genehmigt.
- Für das dem Kunden überlassene Produkte oder erbrachten Dienstleistungen beschränkt sich die Haftung des Anbieters für Mängel auf Nacherfüllung – nach Wahl des Anbieters durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung- und bei deren Fehlschlagen und durch den vom Kunden erklärten Rücktritt vom Vertrag auf Rückzahlung des Kaufpreises. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Abstimmung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls ist der Anbieter von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
- Der Anbieter übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Mängel der Kaufsache oder Dienstleistung im Falle ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. fehlerhafter Inbetriebsetzung durch den Kunden, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung und ungeeignete Betriebsmittel
- Aussagen und Erläuterungen zu den Leistungen von mekontor verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft. Aussagen zum Leistungsgegenstand stellen nur dann Garantien oder Zusicherungen im Rechtssinne dar, wenn diese schriftlich erfolgen und ausdrücklich und wörtlich als „Garantie“ oder „Zusicherung“ gekennzeichnet sind.
- Soweit eine Garantie zugesagt wird, erfolgt dies in einem gesonderten Garantievertrag, zwischen dem Kunden und dem Hersteller.
- Der Anbieter gewährt auf die Batterie der veräußerten Produkte eine Garantie für die Dauer von vier Jahren ab Übergabe. Der Austausch der Batterie erfolgt auf Mitteilung des Kunden unverzüglich. Ein Garantieanspruch erlischt bei unsachgemäßer Nutzung und Aufbewahrung der Batterie und des erworbenen Produkte. Die sachgemäße Nutzung und Aufbewahrung ergibt sich aus der Betriebsanleitung und den Herstellerangaben.
§ 15 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
Firma: mekontor GmbH & CO. KG, vertreten durch den Geschäftsführer Achim Schmitz,
Adresse: Am Schilfrohr 1, 47269 Duisburg
E-Mail: [email protected]
Fax: 0203/39510339
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns oder an zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus
und senden Sie es zurück.
An
Firma: mekontor GmbH & CO. KG, vertreten durch den Geschäftsführer Achim Schmitz,
Adresse: Am Schilfrohr 1, 47269 Duisburg
E-Mail: [email protected]
Fax: 0203/39510339
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über
den Kauf der folgenden Waren (*):
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Ende der Widerrufsbelehrung
(1) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind oder bei Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
(2) Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden, um Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen infolge mangelhafter Verpackung zu vermeiden.
(3) Bitte rufen Sie im Shop das Rückgabeformular auf und füllen Sie dieses vollständig vor Rücksendung auf und senden Sie uns dieses zu. Auf diese Weise ermöglichen Sie uns eine schnellstmögliche Zuordnung der Produkte.
(4) Bitte beachten Sie, dass die in den vorstehenden Absätzen 2 und 3 genannten Modalitäten nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts sind.
(5) Ein Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 5 BGB bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert
§ 16 Links auf andere Internetseiten
Soweit der Anbieter von seiner Internetseite auf die Internetseiten Dritter verweist oder verlinkt, wird keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Internetseite übernommen. Da der Anbieter keinen Einfluss auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte haben, ist der Kunde angehalten die jeweils angebotenen Datenschutzerklärungen gesondert prüfen.
§ 17 Urheberrecht / Nutzungsrechte
- mekontor ist Inhaber von sämtlichen gewerblichen Schutzrechten, insbesondere von Marken-, Urheber- und Leistungsschutzrechten, an seinen Internetseiten und an den im Rahmen des Vertrages übersandten Dokumenten und erbrachten Dienstleistungen.
- Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes ist ohne eine ausdrücklich vorherige Zustimmung durch mekontor unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen und die Eingabe in jegliche elektronische Medien sowie der damit verbundenen Darstellung gegenüber Dritten.
- Jegliche Vervielfältigung und Weiterverbreitung von Unterlagen als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Genehmigung von mekontor. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimung von mekontor. Über den Umfang und die Art der Nutzung steht mekontor ein Auskunftsanspruch zu.
- Kein Element der Internetseite oder der an den Kunden überlassenen Dokumentation gewährt irgendwelche Lizenz- oder Benutzungsrechte an Bildern, eingetragenen Marken, Logos oder sonstigen Rechten.
§ 18 Besonderheiten bei Abschluss eines Leasingvertrages
- Zum Abschluss eines Leasingvertrages zwischen dem Kunden und dem Leasingunternehmen, ist der Anbieter verpflichtet dem Leasingunternehmen sämtliche relevanten Daten des Kunden, das Kaufobjekt und eventuelle Zusatzvereinbarungen oder Lizenzbedingungen zu übersenden. Der Kunde stimmt einer Übersendung seiner Daten an den Leasinggeber zu.
- Der Anbieter ist auch berechtigt das Angebot auf Abschluss eines Kauf- und Leasingvertrages an die Leasinggesellschaft zu übermitteln.
- Wurde zwischen dem Anbieter und dem Kunden ein Kaufvertrag geschlossen, wird dieser Vertrag aufgehoben, sobald ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Leasinggesellschaft zustande kommt.
- Der Anbieter haftet nicht für die Rechtzeitigkeit der Übersendung der Daten und Angebot des Kunden an die Leasinggesellschaft.
- Mängel-, Gewährleistungs-, Garantie und Serviceansprüche des Kunden bestehen weiterhin gegenüber mekontor. Der Kunden hat vor Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber mekontor die Abtretung der genannten Ansprüche dem Anbieter vorzulegen. Dies gilt nicht für Serviceansprüche. Diese werden zwischen dem Anbieter und dem Kunden gesondert vereinbart.
§ 19 Online-Streitbeilegung
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet.
§ 20 Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
- Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss aller Kollisionsnormen und des Übereinkommens der vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG). Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, die kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, Sitz des Anbieters. Alle Steuern, Gebühren und Abgaben in Zusammenhang mit der Leistung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat der Kunde zu tragen und gegebenenfalls an uns zu erstatten.
- Leistungs- und Erfüllungsort für Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber ist Duisburg.
§ 21 Schriftform
Änderungen, Nebenabreden, Ergänzungen, Beschaffenheitsvereinbarungen, Zusicherungen oder die Übernahme von Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 22 Stand der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Duisburg, 20. Januar 2020
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungs- und Ausbildungsleistungen der jedeminute Akademie GmbH & Co. KG
Am Schilfohr 1, 47269 Duisburg
vertreten durch die Komplementärin mekontor Verwaltungsgesellschaft mbH,
diese vertreten durch deren Geschäftsführer Achim Schmitz
Sitz der Gesellschaft: Duisburg · Amtsgericht Duisburg, HRA 13708 (jedeminute Akademie GmbH & Co. KG)
Amtsgericht Duisburg, HRB 28255 (mekontor Verwaltungsgesellschaft mbH), Sitz: Am Schilfohr 1, 47269 Duisburg
USt-IdNr.: DE459357634
– nachfolgend „Akademie“ genannt –
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Schulungen, Ausbildungen, Fortbildungen, Unterweisungen, Trainings und vergleichbare Leistungen der Akademie, unabhängig davon, ob diese als Präsenzveranstaltung, Online-Veranstaltung oder in hybrider Form durchgeführt werden. Hierzu gehören insbesondere:
a) Aus- und Fortbildungen in Erster Hilfe,
b) Erste-Hilfe-Schulungen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen,
c) betriebliche Notfalltrainings,
d) AED- und Reanimationstrainings,
e) Aus- und Fortbildungen von Brandschutzhelfern,
f) Evakuierungs- und Brandschutzunterweisungen sowie
g) sonstige Präsenz-, Online- oder Inhouse-Schulungen.
Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Akademie ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen Einzelvereinbarung gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Angebote und Vertragsschluss
1. Angebote der Akademie sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform erklärte Annahme des Angebots, durch eine Auftragsbestätigung der Akademie oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Angaben in Angebot und Auftragsbestätigung, insbesondere zu Kursart, Termin, Veranstaltungsort, Teilnehmerzahl und Abrechnungsart, unverzüglich zu prüfen.
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen mindestens der Textform.
3. Leistungsumfang
Art und Umfang der Schulungsleistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
Die Akademie ist berechtigt, die Schulungsinhalte innerhalb der geltenden gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen, unfallversicherungsrechtlichen oder fachlichen Vorgaben sachgerecht anzupassen.
Soweit die Schulung nach Vorgaben eines Unfallversicherungsträgers, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung oder einer anderen zuständigen Stelle durchgeführt wird, gelten ergänzend die zum Zeitpunkt der Schulung maßgeblichen Vorgaben.
Ein bestimmter wirtschaftlicher, fachlicher oder behördlicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde. Die Akademie schuldet insbesondere nicht die individuelle Anerkennung einer Schulung durch Behörden, Kammern, Unfallversicherungsträger oder sonstige Institutionen, soweit die Anerkennung von Voraussetzungen abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs der Akademie liegen.
4. Dozenten und Erfüllungsgehilfen
Die Akademie ist berechtigt, zur Durchführung der Schulungen eigene Beschäftigte, freie Dozenten oder andere fachlich geeignete Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
Ein Anspruch auf die Durchführung durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Ein Wechsel der Lehrkraft berechtigt den Auftraggeber nicht zur Kündigung, zum Rücktritt oder zur Minderung, sofern die eingesetzte Person über die für die Schulung erforderliche Qualifikation verfügt.
5. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber benennt der Akademie rechtzeitig eine verantwortliche Ansprechperson.
Bei Inhouse-Schulungen stellt der Auftraggeber auf eigene Kosten geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung. Diese müssen insbesondere:
a) ausreichend groß, beheizbar beziehungsweise angemessen temperiert und beleuchtet sein,
b) eine störungsfreie Durchführung ermöglichen,
c) den geltenden Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzanforderungen entsprechen,
d) ausreichend Sitzgelegenheiten sowie die für praktische Übungen erforderliche freie Fläche aufweisen und
e) zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sein.
Soweit Beamer, Bildschirm, Stromanschlüsse, Internetzugang, Flipchart oder andere technische Einrichtungen vom Auftraggeber bereitzustellen sind, ergibt sich dies aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Teilnehmenden rechtzeitig zum Kursbeginn erscheinen und während der gesamten vorgeschriebenen Schulungsdauer anwesend sind.
Der Auftraggeber informiert die Akademie rechtzeitig über besondere Gefahren, Zutrittsregelungen, Hygienevorgaben und sonstige betriebliche Besonderheiten am Veranstaltungsort.
Verzögerungen und Mehraufwendungen, die durch eine nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung dieser Mitwirkungspflichten entstehen, können dem Auftraggeber gesondert berechnet werden.
6. Teilnehmermeldungen
Der Auftraggeber teilt der Akademie die voraussichtliche Teilnehmerzahl bei Auftragserteilung mit.
Die endgültige Teilnehmerzahl sowie die für Bescheinigungen und Abrechnungen erforderlichen Teilnehmerdaten sind spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungstermin zu übermitteln, soweit im Angebot keine andere Frist vereinbart wurde.
Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Teilnehmerdaten verantwortlich.
Ein Austausch angemeldeter Personen ist bis zum Beginn der Veranstaltung grundsätzlich möglich, sofern die Ersatzperson die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
Die zulässige Höchstteilnehmerzahl richtet sich nach den gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen, räumlichen und didaktischen Anforderungen sowie nach dem jeweiligen Angebot. Die Akademie kann nicht angemeldete oder die vereinbarte Höchstzahl überschreitende Personen von der Teilnahme ausschließen.
7. Mindestteilnehmerzahl bei betrieblichen Erste-Hilfe-Kursen
Für geschlossene betriebliche Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen wird eine wirtschaftliche Mindestbelegung von zwölf teilnehmenden Personen vereinbart, sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung keine abweichende Regelung getroffen wurde.
Nehmen am Veranstaltungstag weniger als zwölf Personen vollständig an der Schulung teil oder können weniger als zwölf Personen gegenüber dem zuständigen Unfallversicherungsträger abgerechnet werden, zahlt der Auftraggeber für jeden zur Mindestbelegung fehlenden Teilnehmer einen Eigenanteil von 50,00 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit die Leistung umsatzsteuerpflichtig ist.
Als fehlender Teilnehmer gilt insbesondere eine angemeldete Person, die:
a) nicht oder verspätet erscheint,
b) die Schulung vorzeitig verlässt,
c) nicht während der vorgeschriebenen Unterrichtsdauer anwesend ist,
d) die erforderlichen persönlichen oder formalen Voraussetzungen nicht erfüllt oder
e) aufgrund fehlender oder fehlerhafter Abrechnungsunterlagen nicht mit dem Unfallversicherungsträger abgerechnet werden kann.
Maßgeblich ist die Zahl der Personen, die vollständig teilgenommen haben und für die eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt beziehungsweise eine ordnungsgemäße Abrechnung vorgenommen werden kann.
Der Eigenanteil dient dem Ausgleich der unabhängig von der tatsächlichen Teilnehmerzahl entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Lehrkraft, An- und Abreise, Vorbereitung, Lehrmaterial, Übungsgeräte, Dokumentation und reservierte Schulungskapazitäten.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass der Akademie durch die Unterschreitung der Mindestbelegung kein oder ein wesentlich geringerer wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist. Der Akademie bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Die Regelung gilt auch dann, wenn der Auftraggeber zunächst zwölf oder mehr Personen angemeldet hat, am Schulungstag jedoch weniger Personen vollständig und abrechnungsfähig teilnehmen.
Die Akademie ist nicht verpflichtet, die vom Unfallversicherungsträger nicht übernommenen Beträge selbst zu tragen.
8. Abrechnung betrieblicher Erste-Hilfe-Kurse
Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, rechnet die Akademie die Lehrgangsgebühren für betriebliche Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen unmittelbar mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Akademie rechtzeitig vor der Veranstaltung alle vom Unfallversicherungsträger verlangten, vollständig ausgefüllten und ordnungsgemäß unterzeichneten Abrechnungsformulare, Kostenübernahmeerklärungen oder sonstigen Nachweise zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass:
a) die angemeldeten Personen dem angegebenen Unternehmen angehören,
b) der richtige Unfallversicherungsträger angegeben wird,
c) eine Kostenübernahme grundsätzlich möglich ist,
d) erforderliche Genehmigungen oder Kostenübernahmeerklärungen vorliegen und
e) sämtliche Angaben vollständig und richtig sind.
Lehnt der Unfallversicherungsträger die Kostenübernahme aus Gründen ab, die der Akademie nicht zuzurechnen sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, die jeweils geltende Lehrgangsgebühr zu zahlen.
Dies gilt insbesondere bei:
a) fehlenden oder verspätet eingereichten Abrechnungsunterlagen,
b) unvollständigen oder fehlerhaften Angaben,
c) fehlender Mitgliedschaft oder Zuständigkeit des angegebenen Unfallversicherungsträgers,
d) Überschreitung der vom Unfallversicherungsträger übernommenen Zahl von Ersthelfenden,
e) fehlender vorheriger Genehmigung, soweit diese erforderlich ist, oder
f) fehlender beziehungsweise nicht vollständiger Teilnahme.
Vom Unfallversicherungsträger nicht übernommene Zusatzleistungen, Reisekosten, Raumkosten, Sondertermine und sonstige vereinbarte Leistungen werden dem Auftraggeber gesondert berechnet.
9. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit die betreffende Leistung nicht von der Umsatzsteuer befreit ist.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
Die Akademie ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
Die Akademie ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form (insbesondere als PDF per E-Mail) zu übermitteln, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.
10. Stornierung durch den Auftraggeber
Die Stornierung eines verbindlich gebuchten Kurses muss in Textform erfolgen.
Bei einer vollständigen Stornierung durch den Auftraggeber kann die Akademie folgende pauschalierte Stornierungskosten berechnen:
a) bis 30 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin: kostenfrei,
b) 29 bis 15 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin: 25 Prozent der vereinbarten Vergütung,
c) 14 bis 8 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin: 50 Prozent der vereinbarten Vergütung,
d) 7 bis 3 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin: 75 Prozent der vereinbarten Vergütung,
e) ab 2 Kalendertagen vor dem Veranstaltungstermin oder bei Nichterscheinen: 100 Prozent der vereinbarten Vergütung.
Bei Erste-Hilfe-Kursen, für die eine Abrechnung mit einem Unfallversicherungsträger vorgesehen war, wird die Stornierungspauschale auf Grundlage der bei Vertragsschluss vereinbarten oder angemeldeten Teilnehmerzahl und der zum Veranstaltungstermin geltenden Lehrgangsgebühr berechnet. Mindestens wird die wirtschaftliche Mindestbelegung von zwölf Personen zugrunde gelegt.
Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten, insbesondere Reise-, Übernachtungs-, Raum- und Materialkosten, können zusätzlich berechnet werden.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Akademie bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Wird im Einvernehmen mit der Akademie ein verbindlicher Ersatztermin vereinbart, kann die Akademie auf die Erhebung der Stornierungskosten ganz oder teilweise verzichten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
11. Reduzierung der Teilnehmerzahl
Eine Verringerung der angemeldeten Teilnehmerzahl ist der Akademie unverzüglich mitzuteilen.
Bei betrieblichen Erste-Hilfe-Kursen bleibt die in Ziffer 7 vereinbarte Mindestvergütung unberührt.
Bei sonstigen Kursen kann die Akademie die Vergütung auf Grundlage der zuletzt verbindlich gemeldeten Teilnehmerzahl berechnen, sofern Preise oder Aufwendungen teilnehmerabhängig kalkuliert wurden.
Nicht in Anspruch genommene Plätze können grundsätzlich auf geeignete Ersatzpersonen übertragen werden.
12. Absage und Verlegung durch die Akademie
Die Akademie ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, zu verlegen oder eine andere geeignete Lehrkraft einzusetzen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
a) Erkrankung oder kurzfristigem Ausfall der Lehrkraft,
b) höherer Gewalt im Sinne von Ziffer 19,
c) behördlichen Anordnungen,
d) erheblichen Verkehrs- oder Reisebeeinträchtigungen,
e) technischen Störungen, die eine ordnungsgemäße Durchführung verhindern, oder
f) sonstigen Umständen, welche die Akademie nicht zu vertreten hat.
Die Akademie wird den Auftraggeber unverzüglich informieren und nach Möglichkeit einen Ersatztermin anbieten.
Kann kein Ersatztermin vereinbart werden, werden bereits gezahlte Entgelte für die ausgefallene Leistung erstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Personal-, Betriebsunterbrechungs- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen in Ziffer 18.
13. Verspätungen
Verzögert sich der Beginn einer Inhouse-Schulung aus Gründen, die der Auftraggeber oder die Teilnehmenden zu vertreten haben, besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung über das vereinbarte Veranstaltungsende hinaus.
Soweit vorgeschriebene Unterrichtszeiten eingehalten werden müssen, kann die Akademie:
a) das Ende der Veranstaltung entsprechend verschieben,
b) erforderliche Mehrzeiten gesondert berechnen oder
c) verspätet erschienene Personen von der Teilnahme beziehungsweise von der Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ausschließen.
Hieraus entstehende zusätzliche Reise-, Personal- oder Übernachtungskosten trägt der Auftraggeber.
14. Teilnahmevoraussetzungen und praktische Übungen
Die Schulungen können praktische Übungen beinhalten, insbesondere Maßnahmen der Wiederbelebung, Seitenlage, Wundversorgung, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern oder Evakuierungsübungen.
Teilnehmende sind verpflichtet, gesundheitliche oder körperliche Einschränkungen, die für die sichere Durchführung praktischer Übungen von Bedeutung sein können, der Lehrkraft vor Beginn der Übung mitzuteilen.
Die Lehrkraft kann einzelne Personen von bestimmten Übungen ausschließen, soweit dies aus Sicherheits-, Gesundheits- oder fachlichen Gründen erforderlich ist.
Der Ausschluss von einzelnen Übungen begründet keinen Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr. Soweit die vollständige Teilnahme Voraussetzung für eine Bescheinigung oder Anerkennung ist, kann die Bescheinigung gegebenenfalls nicht ausgestellt werden.
Den Anweisungen der Lehrkraft, insbesondere zu Sicherheit, Hygiene und Umgang mit Schulungsgeräten, ist Folge zu leisten.
Personen, die den Schulungsbetrieb erheblich stören, Sicherheitsanweisungen missachten oder andere Personen gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
15. Teilnahmebescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen werden nur ausgestellt, wenn die teilnehmende Person:
a) die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt,
b) während der gesamten vorgeschriebenen Unterrichtszeit anwesend war,
c) an den erforderlichen praktischen Übungen teilgenommen hat und
d) die erforderlichen persönlichen Daten vollständig und richtig angegeben wurden.
Die Akademie ist berechtigt, die Ausgabe beziehungsweise Übersendung von Bescheinigungen bis zur vollständigen Bezahlung der vom Auftraggeber geschuldeten Vergütung zurückzuhalten, soweit dem keine zwingenden Vorgaben eines Unfallversicherungsträgers entgegenstehen.
Für nachträgliche Änderungen oder Ersatzbescheinigungen kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr erhoben werden, wenn die Akademie die Änderung oder Neuausstellung nicht zu vertreten hat.
Der Auftraggeber und die Teilnehmenden sind verpflichtet, die Angaben auf den Bescheinigungen unverzüglich zu prüfen.
16. Urheber- und Nutzungsrechte, Bild- und Tonaufnahmen
Schulungsunterlagen, Präsentationen, Handouts, Videos, Konzepte, Checklisten und sonstige Inhalte der Akademie sind urheberrechtlich geschützt.
Die Unterlagen dürfen von den Teilnehmenden ausschließlich für eigene interne Lern- und Arbeitszwecke genutzt werden.
Nicht gestattet sind insbesondere:
a) Vervielfältigung oder Verbreitung an Dritte,
b) Veröffentlichung im Internet oder Intranet, soweit nicht ausdrücklich erlaubt,
c) entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe,
d) Bearbeitung oder Verwendung für eigene Schulungsangebote sowie
e) Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen der Veranstaltung durch Teilnehmende oder den Auftraggeber ohne vorherige Zustimmung der Akademie.
Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Die Akademie ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung eigene Foto- und Videoaufnahmen zu Dokumentations- und Werbezwecken anzufertigen, sofern hierdurch keine berechtigten Interessen einzelner Teilnehmender beeinträchtigt werden. Teilnehmende können einer Abbildung ihrer Person jederzeit formlos widersprechen; die betroffene Aufnahme wird in diesem Fall nicht zu Werbezwecken verwendet.
17. Datenschutz
Die Akademie verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und der Teilnehmenden, soweit dies zur Anbahnung, Durchführung, Abrechnung und Dokumentation der Schulung erforderlich ist.
Soweit eine Abrechnung über einen Unfallversicherungsträger erfolgt, dürfen die hierfür erforderlichen Daten an den zuständigen Unfallversicherungsträger, die Qualitätssicherungsstelle oder andere zur Prüfung befugte Stellen übermittelt werden.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Übermittlung der Teilnehmerdaten an die Akademie berechtigt ist und die betroffenen Personen über die Datenübermittlung informiert wurden.
Ergänzende Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Akademie, abrufbar unter [URL].
18. Haftung
Die Akademie haftet unbeschränkt:
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
d) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie
e) im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, Dozenten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Akademie.
Die Akademie haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass Teilnehmende Anweisungen der Lehrkraft nicht beachten, gesundheitliche Einschränkungen nicht offenlegen oder Schulungsinhalte nach Abschluss der Veranstaltung fehlerhaft anwenden. Die Haftung nach Absatz 1 bleibt unberührt.
Für vom Auftraggeber oder von Teilnehmenden eingebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Eine Verjährung von Ansprüchen des Auftraggebers, die nicht auf den in Absatz 1 genannten Gründen beruhen, tritt spätestens zwölf Monate nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn ein, soweit gesetzlich zulässig.
19. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen, soweit diese auf einem Ereignis höherer Gewalt beruht.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Epidemien, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Krieg, Terror, Arbeitskämpfe, erhebliche Verkehrsstörungen, Energieausfälle oder vergleichbare Ereignisse, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen.
Beide Parteien werden sich um eine angemessene Ersatzlösung, insbesondere einen Ersatztermin oder eine alternative Durchführungsform, bemühen.
20. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden, erkennbar vertraulichen betrieblichen und geschäftlichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Gesetzliche Offenlegungs- und Nachweispflichten bleiben unberührt.
21. Textform
Rechtserhebliche Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertrag, insbesondere Änderungen, Terminverlegungen und Stornierungen, sollen in Textform erfolgen.
Individuelle Abreden haben unabhängig von ihrer Form Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der Akademie.
Die Akademie bleibt berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
23. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
Stand: Juli 2026