BG-geförderte Erste-Hilfe-Kurse

Erste Hilfe im Unternehmen. 

Können, das zählt.

Wir bilden Ihre Mitarbeitenden zu betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfern aus – praxisnah, verständlich und auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort. Die Lehrgangsgebühren können für die erforderliche Zahl der Ersthelfenden in der Regel vom zuständigen Unfallversicherungsträger übernommen werden.

  Ermächtigte Ausbildungsstelle     Unterrichtseinheiten     
   Praxisorientiertes Training

1 Tag

Ausbildung oder Fortbildung mit 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
 

2 Jahre

Üblicher Rhythmus für die Fortbildung betrieblicher Ersthelfender.
 

Inhouse

Praxisnahes Training direkt in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Verwaltung.

Sicherheit, die funktioniert

Mehr als eine Pflichtschulung: Handlungssicherheit für Ihr Team

Unsere Kurse verbinden verbindliche Ausbildungsinhalte mit viel Praxis, verständlicher Vermittlung und einer Organisation, die Unternehmen spürbar entlastet.

Praxis statt Folienmarathon

Wiederbelebung, stabile Seitenlage, Blutstillung und der Einsatz eines AED werden verständlich erklärt und intensiv geübt.

Direkt bei Ihnen vor Ort

Inhouse-Schulungen reduzieren Fahrtzeiten und ermöglichen Beispiele, die zu Ihrer Arbeitsumgebung passen.

Organisatorisch entlastet

Wir unterstützen bei Kursplanung, Teilnehmerunterlagen und den formalen Voraussetzungen der Kostenübernahme.

Fortbildung im Blick

Mit unserem Erinnerungsservice behalten Sie die regelmäßige Auffrischung Ihrer betrieblichen Ersthelfenden leichter im Blick.

AED-Kompetenz inklusive

Ihre Mitarbeitenden trainieren die Wiederbelebung mit einem automatisierten externen Defibrillator.

Erste Hilfe und Brandschutz

Auf Wunsch koordinieren Sie Erste-Hilfe- und Brandschutzhelfer-Ausbildungen über einen Ansprechpartner.

DAS ZIEL

Menschen, die sich im Notfall zu helfen trauen.

Einprägsame Abläufe, viel Übung und genügend Raum für Fragen schaffen Sicherheit – auch unter Stress.

Unsere Ausbildenden vermitteln Erste Hilfe aktiv, verständlich und mit Blick auf typische Situationen in Unternehmen, Betrieben und Verwaltungen.

AUSBILDUNG UND FORTBILDUNG

Welcher Kurs ist für Ihre Mitarbeitenden richtig?

  • Erste-Hilfe-Ausbildung: für neue betriebliche Ersthelfende oder wenn die letzte Qualifikation zu lange zurückliegt.
  • Erste-Hilfe-Fortbildung: zur regelmäßigen Auffrischung und Vertiefung – üblicherweise innerhalb von zwei Jahren.
  • Inhouse-Kurs: ideal für feste Gruppen und Unternehmen, die Reisezeiten reduzieren möchten.
  • Offener Kurstermin: geeignet für einzelne Mitarbeitende oder kleinere Teilnehmerzahlen.

So einfach starten Sie

In vier Schritten zur handlungssicheren Belegschaft

1

Bedarf klären

Wir stimmen Teilnehmerzahl, Kursart, Termin, Ort und betriebliche Besonderheiten mit Ihnen ab.

2

Kostenübernahme prüfen

Sie klären die Voraussetzungen und das Verfahren mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

3

Kurs durchführen

Unsere Ausbildenden bringen das Trainingsmaterial mit und führen den Kurs praxisnah durch.

4

Nachweise erhalten

Die Teilnehmenden erhalten ihre Bescheinigung; auf Wunsch unterstützen wir die weitere Terminplanung.

BG-FÖRDERUNG

Häufig übernimmt der Unfallversicherungsträger die Lehrgangsgebühr

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen tragen grundsätzlich die Lehrgangsgebühren für die erforderliche Anzahl betrieblicher Ersthelfender. Das konkrete Anmelde- und Abrechnungsverfahren unterscheidet sich je nach Unfallversicherungsträger.

  • Unternehmens- oder Betriebsstättennummer bereithalten
  • Vorgaben Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüfen
  • Freigabe, Gutschein oder Teilnehmerliste fristgerecht beschaffen
  • Vollständige Unterlagen vor Kursbeginn einreichen

Wichtig zu wissen

Eine Kostenübernahme setzt regelmäßig voraus, dass der Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle stattfindet und die Formalitäten des zuständigen Unfallversicherungsträgers eingehalten werden.

Ermächtigungsnummer der jedeminute Akademie:
8.2368

FÜR VIELE ARBEITSWELTEN

Erste-Hilfe-Kurse passend zu Ihrem Betrieb

Die Ausbildungsinhalte sind verbindlich. In Praxisbeispielen greifen wir dennoch typische Situationen Ihrer Arbeitsumgebung auf.

Büro und Verwaltung

Herz-Kreislauf-Notfälle, Stürze und akute Erkrankungen

Öffentliche Einrichtungen

Verlässliche Organisation für Verwaltungen und Kommunen

Handel und Dienstleistung

Sicherheit für Mitarbeitende, Kunden und Besucher

Produktion und Lager

Verletzungen, Blutungen und betriebsspezifische Gefahren

Ersthelfer-Kalkulator | jedeminute Akademie

Erste-Hilfe-Kalkulator

Wie viele Ersthelfer braucht Ihr Betrieb?

Ermitteln Sie in wenigen Schritten die vorgeschriebene Mindestanzahl und eine praxistaugliche Empfehlung für Urlaub, Krankheit, Schichtbetrieb und räumlich getrennte Bereiche.

1 Branche wählen
2 Bedarf berechnen
3 Ergebnis als PDF

1. Welche Branche trifft am besten zu?

Die Branche bestimmt die Berechnungsregel und beeinflusst das Verfahren zur Kostenübernahme.

2. Angaben zur Organisation

Berücksichtigen Sie die höchste regelmäßige Anwesenheit und getrennt zu besetzende Schichten oder Standorte.

Maßgeblich ist die regelmäßige Anwesenheit, nicht zwingend die Gesamtzahl der Beschäftigten.
Zum Beispiel gleichzeitig besetzte Standorte, Schichten oder räumlich getrennte Betriebsbereiche.
Bitte wählen Sie zuerst eine Branche. Danach zeigen wir die passende Berechnungs- und Kosteninformation an.

Ihr Ergebnis

Vorgeschriebene Mindestanzahl

0

Ersthelfer

Diese Anzahl muss während der betrieblichen Anwesenheitszeiten tatsächlich verfügbar sein.

So kommt das Ergebnis zustande

    Ergebnis als PDF erhalten

    Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Sie erhalten Ihre persönliche Auswertung und auf Wunsch Unterstützung bei Kursplanung und Abrechnung.

    HÄUFIGE FRAGEN

    Das Wichtigste auf einen Blick

    Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ist grundsätzlich mindestens eine ersthelfende Person erforderlich. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten richtet sich die erforderliche Quote nach der Art des Betriebs. Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit sollten bei der Planung berücksichtigt werden.

    Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Hinzu kommen Pausenzeiten.

    Betriebliche Ersthelfende müssen ihre Kenntnisse regelmäßig auffrischen. Üblicherweise erfolgt die Fortbildung innerhalb von zwei Jahren nach der letzten Aus- oder Fortbildung.

    Ja. Bei geeigneten Räumen und einer passenden Gruppengröße führen wir die Schulung gern als Inhouse-Kurs bei Ihnen durch.

    Die Lehrgangsgebühren werden für die erforderliche Anzahl der Ersthelfenden häufig vom zuständigen Unfallversicherungsträger übernommen. Zusätzliche Kosten, etwa für Ausfallzeiten, Räume, Anfahrt oder nicht abrechnungsfähige Teilnehmende, können je nach Angebot entstehen.

    KURSANFRAGE

    Planen wir gemeinsam Ihren nächsten Erste-Hilfe-Kurs.

    Nennen Sie uns Standort, Teilnehmerzahl und gewünschten Zeitraum. Wir prüfen die passende Kursform und melden uns mit einem konkreten Vorschlag.

    Hinweis: Die konkrete Kostenübernahme und das Abrechnungsverfahren richten sich nach den Vorgaben Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Die Angaben ersetzen keine individuelle Auskunft des zuständigen Unfallversicherungsträgers.

    Hinweis: Die konkrete Kostenübernahme und das Abrechnungsverfahren richten sich nach den Vorgaben Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Die Angaben ersetzen keine individuelle Auskunft des zuständigen Unfallversicherungsträgers.

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