BG-geförderte Erste-Hilfe-Kurse

Erste Hilfe im Unternehmen. 

Können, das zählt.

Wir bilden Ihre Mitarbeitenden zu betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfern aus – praxisnah, verständlich und auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort. Die Lehrgangsgebühren können für die erforderliche Zahl der Ersthelfenden in der Regel vom zuständigen Unfallversicherungsträger übernommen werden.

  Ermächtigte Ausbildungsstelle     Unterrichtseinheiten     
   Praxisorientiertes Training

1 Tag

Ausbildung oder Fortbildung mit 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
 

2 Jahre

Üblicher Rhythmus für die Fortbildung betrieblicher Ersthelfender.
 

Inhouse

Praxisnahes Training direkt in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Verwaltung.

Sicherheit, die funktioniert

Mehr als eine Pflichtschulung: Handlungssicherheit für Ihr Team

Unsere Kurse verbinden verbindliche Ausbildungsinhalte mit viel Praxis, verständlicher Vermittlung und einer Organisation, die Unternehmen spürbar entlastet.

Praxis statt Folienmarathon

Wiederbelebung, stabile Seitenlage, Blutstillung und der Einsatz eines AED werden verständlich erklärt und intensiv geübt.

Direkt bei Ihnen vor Ort

Inhouse-Schulungen reduzieren Fahrtzeiten und ermöglichen Beispiele, die zu Ihrer Arbeitsumgebung passen.

Organisatorisch entlastet

Wir unterstützen bei Kursplanung, Teilnehmerunterlagen und den formalen Voraussetzungen der Kostenübernahme.

Fortbildung im Blick

Mit unserem Erinnerungsservice behalten Sie die regelmäßige Auffrischung Ihrer betrieblichen Ersthelfenden leichter im Blick.

AED-Kompetenz inklusive

Ihre Mitarbeitenden trainieren die Wiederbelebung mit einem automatisierten externen Defibrillator.

Erste Hilfe und Brandschutz

Auf Wunsch koordinieren Sie Erste-Hilfe- und Brandschutzhelfer-Ausbildungen über einen Ansprechpartner.

DAS ZIEL

Menschen, die sich im Notfall zu helfen trauen.

Einprägsame Abläufe, viel Übung und genügend Raum für Fragen schaffen Sicherheit – auch unter Stress.

Unsere Ausbildenden vermitteln Erste Hilfe aktiv, verständlich und mit Blick auf typische Situationen in Unternehmen, Betrieben und Verwaltungen.

AUSBILDUNG UND FORTBILDUNG

Welcher Kurs ist für Ihre Mitarbeitenden richtig?

  • Erste-Hilfe-Ausbildung: für neue betriebliche Ersthelfende oder wenn die letzte Qualifikation zu lange zurückliegt.
  • Erste-Hilfe-Fortbildung: zur regelmäßigen Auffrischung und Vertiefung – üblicherweise innerhalb von zwei Jahren.
  • Inhouse-Kurs: ideal für feste Gruppen und Unternehmen, die Reisezeiten reduzieren möchten.
  • Offener Kurstermin: geeignet für einzelne Mitarbeitende oder kleinere Teilnehmerzahlen.

So einfach starten Sie

In vier Schritten zur handlungssicheren Belegschaft

1

Bedarf klären

Wir stimmen Teilnehmerzahl, Kursart, Termin, Ort und betriebliche Besonderheiten mit Ihnen ab.

2

Kostenübernahme prüfen

Sie klären die Voraussetzungen und das Verfahren mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

3

Kurs durchführen

Unsere Ausbildenden bringen das Trainingsmaterial mit und führen den Kurs praxisnah durch.

4

Nachweise erhalten

Die Teilnehmenden erhalten ihre Bescheinigung; auf Wunsch unterstützen wir die weitere Terminplanung.

BG-FÖRDERUNG

Häufig übernimmt der Unfallversicherungsträger die Lehrgangsgebühr

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen tragen grundsätzlich die Lehrgangsgebühren für die erforderliche Anzahl betrieblicher Ersthelfender. Das konkrete Anmelde- und Abrechnungsverfahren unterscheidet sich je nach Unfallversicherungsträger.

  • Unternehmens- oder Betriebsstättennummer bereithalten
  • Vorgaben Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüfen
  • Freigabe, Gutschein oder Teilnehmerliste fristgerecht beschaffen
  • Vollständige Unterlagen vor Kursbeginn einreichen

Wichtig zu wissen

Eine Kostenübernahme setzt regelmäßig voraus, dass der Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle stattfindet und die Formalitäten des zuständigen Unfallversicherungsträgers eingehalten werden.

Ermächtigungsnummer der jedeminute Akademie:
8.2368

FÜR VIELE ARBEITSWELTEN

Erste-Hilfe-Kurse passend zu Ihrem Betrieb

Die Ausbildungsinhalte sind verbindlich. In Praxisbeispielen greifen wir dennoch typische Situationen Ihrer Arbeitsumgebung auf.

Büro und Verwaltung

Herz-Kreislauf-Notfälle, Stürze und akute Erkrankungen

Öffentliche Einrichtungen

Verlässliche Organisation für Verwaltungen und Kommunen

Handel und Dienstleistung

Sicherheit für Mitarbeitende, Kunden und Besucher

Produktion und Lager

Verletzungen, Blutungen und betriebsspezifische Gefahren

Ersthelfer-Kalkulator | jedeminute Akademie

Erste-Hilfe-Kalkulator

Wie viele Ersthelfer braucht Ihr Betrieb?

Ermitteln Sie in wenigen Schritten die vorgeschriebene Mindestanzahl und eine praxistaugliche Empfehlung für Urlaub, Krankheit, Schichtbetrieb und räumlich getrennte Bereiche.

1 Branche wählen
2 Bedarf berechnen
3 Ergebnis als PDF

1. Welche Branche trifft am besten zu?

Die Branche bestimmt die Berechnungsregel und beeinflusst das Verfahren zur Kostenübernahme.

2. Angaben zur Organisation

Berücksichtigen Sie die höchste regelmäßige Anwesenheit und getrennt zu besetzende Schichten oder Standorte.

Maßgeblich ist die regelmäßige Anwesenheit, nicht zwingend die Gesamtzahl der Beschäftigten.
Zum Beispiel gleichzeitig besetzte Standorte, Schichten oder räumlich getrennte Betriebsbereiche.
Bitte wählen Sie zuerst eine Branche. Danach zeigen wir die passende Berechnungs- und Kosteninformation an.

Ihr Ergebnis

Vorgeschriebene Mindestanzahl

0

Ersthelfer

Diese Anzahl muss während der betrieblichen Anwesenheitszeiten tatsächlich verfügbar sein.

So kommt das Ergebnis zustande

    Ergebnis als PDF erhalten

    Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Sie erhalten Ihre persönliche Auswertung und auf Wunsch Unterstützung bei Kursplanung und Abrechnung.

    HÄUFIGE FRAGEN

    Das Wichtigste auf einen Blick

    Die Erste Hilfe Kurse richten sich an:

    • Betriebliche Ersthelfer/innen im Unternehmen
    • Führerscheinbewerber/innen aller Klassen (A, B, C, D, usw)
    • Studenten, Trainer, Jugendleiter sowie alle Privatpersonen, die ihre Kenntnisse auffrischen möchten.

    Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ist grundsätzlich mindestens eine ersthelfende Person erforderlich. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten richtet sich die erforderliche Quote nach der Art des Betriebs. Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit sollten bei der Planung berücksichtigt werden. Nutzen Sie unseren Erste Hilfe Kalkulator (siehe oben auf dieser Website).

    Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Hinzu kommen Pausenzeiten.

    Inklusive Pausen dauert das Tagesseminar in der Regel etwa 7,5 bis 8 Stunden.

    Betriebliche Ersthelfende müssen ihre Kenntnisse regelmäßig auffrischen. Üblicherweise erfolgt die Fortbildung innerhalb von zwei Jahren nach der letzten Aus- oder Fortbildung.

    Ja. Bei geeigneten Räumen und einer passenden Gruppengröße führen wir die Schulung gern als Inhouse-Kurs bei Ihnen durch.

    Die Lehrgangsgebühren für Betriebe werden für die erforderliche Anzahl der Ersthelfenden in der Regel vom zuständigen Unfallversicherungsträger (Berurfsgenossenschaft) übernommen. Zusätzliche Kosten, etwa für Ausfallzeiten, Räume, Anfahrt oder nicht abrechnungsfähige Teilnehmende oder Durchführung von Kursen in Fremdsprachen, können je nach Angebot entstehen.

    1. Sie melden Ihre Mitarbeitenden zum Kurs an.
    2. Sie bringen das offiziell ausgedruckte, vom Arbeitgeber ausgefüllte und gestempelte BG-Abrechnungsformular im Original zum Kurstag mit.
    3. Wir rechnen die Kursgebühren direkt mit Ihrem Unfallversicherungsträger ab.

    Ja, einige Unfallversicherungsträger verlangen ein Online-Gutscheinverfahren vor Kursbeginn:

    • BGW / BGHW: Hier muss vorab online ein Gutschein beantragt und zum Kurs mitgebracht werden.

    Kassen des öffentlichen Dienstes (z. B. Unfallkassen der Länder/Städte): Hier ist oft eine vorherige Kostenübernahmeerklärung erforderlich.

    • Für betriebliche Ersthelfer: Die Bescheinigung ist 2 Jahre gültig.
    • Für den Führerschein: Die Bescheinigung gilt grundsätzlich unbegrenzt, sofern die zuständige Fahrerlaubnisbehörde keine abweichenden Fristen anwendet.

    Beide Kurse dauern jeweils 9 Unterrichtseinheiten. Während der Grundkurs alle Themen von Basis auf vermittelt, vertieft die Fortbildung praktische Übungen und greift typische Szenarien aus dem Arbeitsalltag auf.

    Ja. Unsere Kurse erfüllen die Vorgaben des § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und sind für alle Führerscheinklassen (PKW, LKW, Motorrad, Bus) gültig.

    • Einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
    • Das ausgefüllte und gestempelte BG-Abrechnungsformular (für betriebliche Ersthelfer) bzw. den Gutschein
    • Kursgebühr in bar oder Nachweis der Online-Zahlung (für Selbstzahler)

    Wir empfehlen bequeme Alltagskleidung und flaches Schuhwerk, da ein großer Teil des Kurses aus praktischen Übungen auf dem Boden (z. B. Reanimation, stabile Seitenlage) besteht.

    Sollten Sie Ihre Teilnahmebescheinigung verlieren, können wir Ihnen innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist eine Ersatzbescheinigung ausstellen. Wenden Sie sich dazu bitte mit Ihrem Namen, Geburtsdatum und dem Kursdatum an unseren Kundenservice.

    Wir kommen gerne zu Ihnen. Inhouse-Schulungen bieten wir bereits ab einer Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen an.

    Ja. Der Grundaufbau folgt den gesetzlichen Vorgaben der DGUV (9 UE), aber unsere Dozierenden können bei Inhouse-Schulungen gezielt auf typische Gefahren und Notfallszenarien Ihrer Branche eingehen (z. B. Baustelle, Chemiebetrieb, Büroumfeld oder Werkstatt).

    Nach DGUV Vorschrift 1 ist die Mindestanzahl wie folgt geregelt:

    • In Verwaltungs- und Handelsbetrieben: 5 % der Beschäftigten.
    • In sonstigen Betrieben (z. B. Produktion, Handwerk): 10 % der Beschäftigten.

    In Kindertagesstätten und Schulen: 1 Ersthelfer/in pro Kindergruppe bzw. Schulklasse. Bitte nutzen Sie unseren Erste Hilfe Kalkulator.

    Ja, auf Anfrage bieten wir auch Erste Hilfe Kurse auf Englisch an. 

    Ja. Die Teilnahme ist möglich. Bitte informieren Sie die Kursleitung vor Ort über Ihre Einschränkungen. Sie nehmen im theoretischen Teil voll umfänglich teil und führen die praktischen Übungen im Rahmen Ihrer persönlichen Möglichkeiten (z. B. Tischhöhe oder im Sitzen) durch. Um als betrieblicher Ersthelfer bestellt zu werden, sollte das Gesamtziel der Schulung jedoch erreicht werden.

    Da die DGUV eine Mindestunterrichtszeit von 9 Unterrichtseinheiten (375 Minuten reine Schulungszeit) strikt vorschreibt, führen Verspätungen von mehr als 15 Minuten in der Regel dazu, dass die Bescheinigung nicht mehr ausgestellt werden darf.

    Bei Inhouse-Schulungen ist eine Aufteilung auf maximal zwei Abschnitte innerhalb weniger Wochen möglich.

    Nein, ein rein virtueller oder Online-Erste-Hilfe-Kurs ist nicht möglich und wird von uns nicht angeboten. 

    Nein, das ist ausgeschlossen. Die DGUV und die Fahrerlaubnisbehörden schreiben eine lückenlose Anwesenheit von 9 Unterrichtseinheiten (375 Minuten reine Schulungszeit) gesetzlich vor.

    Müssen Sie den Kurs vorzeitig abbrechen, verfällt die bisher abgeleistete Zeit.

    Nein, es gibt keine schriftliche oder mündliche Abschlussprüfung.

    Ja. Sofern Sie den Kurs vollständig absolviert haben und alle Voraussetzungen erfüllt sind (Selbstzahler: Gebühr beglichen; BG-Teilnehmer: abgegebenes und gestempeltes BG-Formular bzw. Gutschein), bekommen Sie Ihre offizielle Bescheinigung direkt vor Ort ausgehändigt. In der Regel erhalten Sie die Teilnahmebescheinigung auch digital. 

    KURSANFRAGE

    Planen wir gemeinsam Ihren nächsten Erste-Hilfe-Kurs.

    Nennen Sie uns Standort, Teilnehmerzahl und gewünschten Zeitraum. Wir prüfen die passende Kursform und melden uns mit einem konkreten Vorschlag.

    Hinweis: Die konkrete Kostenübernahme und das Abrechnungsverfahren richten sich nach den Vorgaben Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Die Angaben ersetzen keine individuelle Auskunft des zuständigen Unfallversicherungsträgers.

    Hinweis: Die konkrete Kostenübernahme und das Abrechnungsverfahren richten sich nach den Vorgaben Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Die Angaben ersetzen keine individuelle Auskunft des zuständigen Unfallversicherungsträgers.